Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für die Erstattung der Kosten bestehen die unten stehenden Möglichkeiten.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfeträger die Kosten für die Therapie zu 100%. Die Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Bei der anschließenden Beantragung der Therapie helfe ich Ihnen gerne.
Selbstzahlung
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Abrechnungsgrundlage.
Die Therapiekosten gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar.
Heilfürsorge der Bundeswehr
Wenn Sie als SoldatIn bei der Freien Heilfürsorge versichert sind, kann eine Psychotherapie in der Regel ebenfalls problemlos starten. Bitte bringen Sie hierfür zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung Bw-2218"(ehem. SanBw/0218) mit, der Ihnen von den TruppenärztInnen ausgestellt wird.
Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattungsverfahren)
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Allerdings besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, im Rahmen des sogenannten "Kostenerstattungsverfahrens" (§13.3, SGB V) eine Therapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Dies ist ein Abrechnungsverfahren für Patient*innen, die keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Behandler*innen gefunden haben. Sie müssen dann einen Kostenerstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse ist verpflichtet eine gleichwertige Behandlung (gleiche Qualifikation und gleiches Verfahren) für die Versicherten zu finanzieren. Mehr Informationen erhalten Sie hier:
Ratgeber Kostenerstattung der Psychotherapeutenkammer
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